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Ferienhausversicherungen - Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung zählt zu den freiwilligen Versicherungen für Hauseigentümer. Trotzdem sollte sie jeder Eigentümer haben – natürlich auch für ein Ferienhaus. Ansonsten könnte ein Unwetter dafür sorgen, dass der Traum von der eigenen Ferienimmobilie schnell platzt. Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf, sei es durch Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Feuer. Die Leistungen reichen von Erstattungen für Reparaturen am Gebäude bis hin zur Wiederherstellung des gesamten Objektes. Bei Ferienhäusern ist besonders darauf zu achten, dass sie oft weniger massiv gebaut sind als zum Beispiel Einfamilienhäuser. Außerdem sind sie in der Regel nicht das ganze Jahr bewohnt, auch das ist für die Versicherung relevant. 

Ein gutes Gefühl bei der Auswahl des Beraters ist sehr wichtig. Vor Allem sollten nach einem Beratungsgespräch die wichtigsten Fragen besprochen sein, damit man dann auf die Suche nach dem passenden Objekt gehen kann.  Wichtig ist, wie gesagt, dass sich der Berater die benötigte Zeit nimmt und vor allem dann auch ein Angebot von verschiedenen Anbietern erstellen kann. 

Wohngebäudeversicherung

  • 1. Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner     Teile oder Ladung) 
  • 2. Leitungswasser, Rohrbruch und Frostschäden
  • 3. Sturm und Hagel

Die Wohngebäudeversicherung geht mit dem Eigentumswechsel auf den Erwerber über. Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz in § 95 geregelt. Damit ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird.  

Die Concordia Versicherung schickt Ihnen den aktuellen Versicherungsschein zu, damit Sie den Versicherungsschutz überprüfen können. Änderungen oder Anpassungen können selbstverständlich vorgenommen werden. 

Sollten Sie sich jedoch anders entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Dies kann innerhalb eines Monats nach dem Eigentumswechsel, der mit dem Eintrag in das Grundbuch stattfindet, erfolgen. Falls Sie erst danach von dieser Versicherung erfahren haben, so beginnt die Monatsfrist ab Ihrer Kenntnis von dem Vertrag. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Wenn Sie von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, benötigen wir (bzw. die Versicherungsgesellschaft) eine Kopie der Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes (Abt. I).  

Sofern Sie in Unkenntnis des Übergangs der Wohngebäudeversicherung bei einem anderen Unternehmen bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, nennen Sie uns oder der Versicherungsgesellschaft bitte Namen und Anschrift sowie die Versicherungsschein-Nummer des Vertrages. Wir helfen Ihnen, die entstandene Mehrfachversicherung zu klären. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.  

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie beim Abschluss eines neuen Vertrages bei einer anderen Versicherungsgesellschaft oder über einen anderen Versicherungsmakler bzw. Agenten darauf hinweisen, dass Ihr Ferienhaus nicht ständig bewohnt ist und aus Holz gebaut wurde.  

Sollte das versicherte Gebäude anders genutzt werden, als es uns bzw. der Versicherungsgesellschaft bekannt ist, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie diese Informationen bitte entsprechend mitteilen. 

 

 

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