Ferienhausversicherungen
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Die Hausratversicherung für Ihr Ferienhaus
Die Hausratversicherung ist ein eigenständiger Vertrag. Hier wäre es normalerweise so, dass der Verkäufer diesen kündigen müsste. Da aber hier im Regelfall auch das komplette Mobiliar mitverkauft wird, wird auch dieser Vertrag auf die Erwerber übertragen. Auch hier erhalten Sie eine entsprechende Kopie des Vertrages vorab.
Um für Sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft tätig werden zu können, benötigen wir einen entsprechenden Auftrag von Ihnen. Hierzu wird ein Versicherungsmaklervertrag zwischen den Parteien abgeschlossen, der keine Kosten mit sich bringt und auch nur die o. g. Verträge beinhaltet. Dann können wir für Sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft die Kommunikation führen. Dies ist z. B. im Schadenfall von Vorteil, dann läuft die Kommunikation in der Regel zwischen dem Verwalter (Ferienpark) und uns.
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